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Vermögensverwaltung

BERGWELT STRATEGIEN

Unsere Vermögensverwaltung mit den besten Aussichten für Ihr Kapital

Die BergweltStrategien Vermögensverwaltung

• bietet Anlegern die Möglichkeit ihr Kapital langfristig zu mehren

• wird mit Ziel 'Marktchancen nutzen, Risiken beachten' gemanagt

• hat das Ziel Verluste in fallenden Märkten zu begrenzen

• erzielt für Investoren eine breite, weltweite Risikostreuung

• informiert Kunden ¼-jährlich über Depotstände

• ist unabhängig von Banken und Einlagensicherung

• bietet Insolvenzschutz durch Sondervermögen

• beinhaltet eine jährliche Reallokation

• verfügt über eine faire und transparente Kostenstruktur

  • bietet Anlegern die Möglichkeit ihr Kapital langfristig zu mehren

  • wird mit Ziel 'Marktchancen nutzen, Risiken beachten' gemanagt

  • hat das Ziel Verluste in fallenden Märkten zu begrenzen

  • erzielt für Investoren eine breite, weltweite Risikostreuung

  • informiert Kunden ¼-jährlich über Depotstände

  • ist unabhängig von Banken und Einlagensicherung

  • bietet Insolvenzschutz durch Sondervermögen

  • beinhaltet eine jährliche Reallokation

  • verfügt über eine faire und transparente Kostenstruktur

Unsere Strategien

Die BergweltStrategie ALPSPITZ strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer attraktiven Wertentwicklung an, die über der Verzinsung des Europäischen Zinsmarktes liegt.

Um das Ziel zu erreichen, wird das Kapital überwiegend weltweit in flexible Mischfonds investiert.

In bestimmten Marktphasen kann die Strategie in Geldmarkt-, Renten-, Rohstoff- und Aktienfonds beimischen. Dabei werden sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Fonds (ETF) berücksichtigt.

BergweltStrategie ALPSPITZ

Es gelten folgende Bandbreiten:
Geldmarkt 0% bis 75%
Renten 0% bis 75%
Aktien 25% bis 70%
Rohstoffe 0% bis 20%

Verlustschwelle: 10%

Die BergweltStrategie ZUGSPITZ strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer attraktiven Wertentwicklung an, die deutlich über der Verzinsung des Europäischen Zinsmarktes liegt.

Um das Ziel zu erreichen, wird das Kapital hauptsächlich weltweit in Aktienfonds investiert.

In bestimmten Marktphasen kann die Strategie in Geldmarkt-, Renten-, Rohstoff- und Mischfonds beimischen. Dabei werden sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Fonds (ETF) berücksichtigt.

BergweltStrategie ZUGSPITZ

Es gelten folgende Bandbreiten:
Geldmarkt 0% bis 75%
Renten 0% bis 75%
Aktien 25% bis 100%
Rohstoffe 0% bis 20%

Verlustschwelle: 10%

Die BergweltStrategie ZUGSPITZ strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer attraktiven Wertentwicklung an, die deutlich über der Verzinsung des Europäischen Zinsmarktes liegt.

Um das Ziel zu erreichen, wird das Kapital hauptsächlich weltweit in Aktienfonds investiert.

In bestimmten Marktphasen kann die Strategie in Geldmarkt-, Renten-, Rohstoff- und Mischfonds beimischen. Dabei werden sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Fonds (ETF) berücksichtigt.

BergweltStrategie ZUGSPITZ

Es gelten folgende Bandbreiten:
Geldmarkt 0% bis 75%
Renten 0% bis 75%
Aktien 25% bis 100%
Rohstoffe 0% bis 20%

Verlustschwelle: 10%

Einmalanlage
Sparplan kombinierbar
Auszahlplan

ab 10.000 Euro
ab 50 Euro
ab 25.000 Euro

Einstiegsgebühr max.
Managemententgelt p.a.
FFB-Depotführungsgebühr p.a.
FFB-Transaktionskosten

 

4,76 %
1,785 %
45 Euro
0,15 %

Einmalanlage ab 10.000 Euro
Sparplan kombinierbar ab 50 Euro
Auszahlplan ab 25.000 Euro

Einstiegsgebühr max. 4,76%
Managemententgelt p.a. 1,785%
FFB-Depotführungsgebühr p.a. 45 Euro
FFB-Transaktionskosten 0,15%

Vermögensverwalter

BB Wertpapier-Verwaltungs-Gesellschaft mbH
Döllgast-Str. 12 | 86199 Augsburg 
Teleofon +49 821 1598906
www.bbwv.de

Mitglied im Anlagenausschuss

Fonds- & VersicherungsShop, Wolf-D. Hostmann
Gernweg 3 | 82490 Farchant
Telefon +49 8821 908990
www.fondsshop-gap.de

Depotbank

FFB – FIL Fondsbank GmbH

Wichtiger Hinweis:

Diese Marketinginformation ersetzt keine Anlageberatung. Die hier gemachten Angaben werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen keine Kaufempfehlung des dargestellten Produkts dar. Sie sollen Kunden und Interessenten lediglich über die Strategien der BergweltStrategien Vermögensverwaltung informieren und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung oder fachkundigen steuerlichen oder rechtlichen Rat. Allein maßgebliche Rechtsgrundlage für die Bergweltstrategie Vermögensverwaltung sind beispielsweise die Geschäftsbedingungen, Zusatzvereinbarungen und Sonderbedingungen der BB Wertpapier-Verwaltungsgesellschaft mbH und der Depotbank FIL Fondsbank GmbH.

Risikohinweise zu standardisierten Vermögensverwaltungsverträgen

Wir bemühen uns, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können aber weder garantieren, dass alle Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung der Risikohinweise zutreffend sind, noch, dass sie künftig zutreffend sein werden. Kein Anleger sollte allein aufgrund dieser Informationen handeln, sondern immer geeigneten fachlichen Rat einholen und eine gründliche Analyse seiner Situation vornehmen. Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, insbesondere haftet er nicht für Schäden, die durch die Verwendung der Informationen entstehen oder entstanden sind.

Allgemeine Anlagerisiken
Der Vermögensverwalter legt die Vermögenswerte des Kunden im Rahmen der vom Kunden gewählten standardisierten Anlagestrategie nach eigenem Ermessen in Finanzinstrumente an. Für die Investitionen von Vermögenswerten des Kunden in das jeweilige Finanzinstrument gelten die spezifischen Chancen und Risiken, die sich bei jeder Anlage in dieses bestimmte Finanzinstrument bzw. in diese Assetklasse ergeben können. Hierzu zählen z. B. Bonitätsrisiken, Marktrisiken, unternehmerische Risiken, Währungsrisiken usw. Grundsätzlich besteht bei allen Anlagen in Finanzinstrumente das Risiko des Totalverlusts.

Bei einer standardisierten Vermögensverwaltung sind insbesondere die Risiken für Investmentfonds zu beachten. Diese kann der Kunden den ihm zur Verfügung gestellten „Risikohinweisen zu Investmentfonds“ entnehmen.

Managementrisiko
Die Entwicklung der vom Kunden gewählten Vermögensverwaltung hängt u. a. von der Eignung der handelnden Personen und den richtigen Anlageentscheidungen zum richtigen Zeitpunkt ab. Ein Austausch oder Wechsel der beim Vermögensverwalter handelnden Personen kann nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde hat daher keine Gewähr, dass die handelnden Personen, die zu Beginn der Vermögensverwaltung tätig sind, diese Tätigkeit dauerhaft für den Vermögensverwalter ausüben. Da Anlageentscheidungen größtenteils von einer subjektiven Beurteilung zukünftiger Entwicklungen abhängen, die nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden können, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter Anlageentscheidungen trifft, die zu einer negativen Wertentwicklung des Portfolios führen können.

Keine vorherige Information des Kunden
Der Kunde erteilt dem Vermögensverwalter im Rahmen der Vermögensverwaltung eine Vollmacht, ihn bei Anlageentscheidungen bezüglich bestimmter Finanzinstrumente zu vertreten. Der Kunde wird vor der Anlageentscheidung nicht darüber informiert, in welche Finanzinstrumente der Vermögensverwalter investieren wird. Vielmehr wird der Vermögensverwalter im Rahmen des ihm durch die Anlagestrategie eingeräumten Ermessens ohne vorherige Einholung von Weisungen des Kunden die Anlageentscheidungen für dessen Rechnung treffen.

Der Kunde wird vom Vermögensverwalter nur in den vertraglich festgelegten Berichtszeiträumen über die getätigten Geschäfte und die Zusammensetzung des Depots informiert. I. d. R. werden bei standardisierten Vermögensverwaltungen keine Verlustschwellen vereinbart, bei deren Überschreitung jedenfalls unverzüglich eine Benachrichtigung des Kunden erfolgt. Bei längeren Berichtszeiträumen ist es deshalb möglich, dass der Kunde erst durch den nächsten regelmäßigen Vermögensbericht über eingetretene Verluste informiert wird bzw. erst bei erheblichen Verlusten durch eine gesonderte Verlustbenachrichtigung über eine negative Wertentwicklung seines Vermögens in Kenntnis gesetzt wird.

Keine Disponibilität über Vermögenswerte
Dem Kunden ist es während der Laufzeit der standardisierten Vermögensverwaltung i. d. R. nicht möglich, dem Vermögensverwalter oder der depotführenden Stelle des Verwaltungsdepots Weisungen zu den verwalteten Vermögenswerten zu erteilen, insbesondere einen Kauf oder Verkauf von einzelnen Fonds oder Fondanteilen des Vermögensverwaltungsdepots zu beauftragen. Die Verfügungsbeschränkung erfolgt bei der standardisierten Vermögensverwaltung mit dem Ziel, die Vermögensstruktur, d. h. die anteilsmäßige Aufteilung der Vermögenswerte, bei allen Kunden mit gleicher Anlagestrategie gemäß dem dafür geltenden Musterportfolio gleichzuhalten, um eine effiziente Strukturierung der jeweiligen Vermögen zu den Allokationsterminen zu gewährleisten.

Mindestzahlungsbeträge
Für Ein- und Zuzahlungsbeträge können vom Vermögensverwalter bestimmte Mindestbeträge festgelegt sein. Diese können je nach Vermögensverwalter variieren. Unterhalb dieser festgelegten Mindestzahlungsbeträge ist eine Erstanlage in die standardisierte Vermögensverwaltung bzw. eine Zuzahlung auf ein bereits vorhandenes Vermögensverwaltungsdepot zur Anlage weiterer, von der Vermögensverwaltung umfasster Werte nicht möglich.

Anlegertyp, vorzeitige Kündigung
Eine Vermögensverwaltung ist grundsätzlich nicht für Kunden geeignet, die einen kurzfristigen Anlagehorizont aufweisen, kurzfristige Gewinnerzielung anstreben oder nicht bereit sind, Kursrisiken zu tragen.

Eine Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages vor Ablauf des empfohlenen Anlagehorizonts kann ungünstige Auswirkungen auf die verfolgte Anlagestrategie und damit negative finanzielle Folgen für den Kunden haben.

Liquidität, Veräußerungsverlustrisiken
Der Kunde kann während der Laufzeit der Vermögensverwaltung über die verwalteten Vermögenswerte i. d. R. nur durch die Erteilung von Überweisungsaufträgen verfügen, die auf einen bestimmten Betrag laufen bzw. durch Ein-/Zuzahlung eines bestimmten Betrages auf sein Depotkonto. Im Fall der Erteilung eines entsprechenden Überweisungsauftrages durch den Kunden wird der Vermögensverwalter i. d. R. spätestens zum nächsten, im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegten Allokationstermin den eingezahlten Betrag gemäß der vertraglich vereinbarten Anlagestrategie anlegen bzw. die verwalteten Vermögenswerte des Kunden ganz oder anteilig verkaufen, um den Auszahlungsbetrag bereitzustellen. Aufgrund der ggfs. erfolgenden Einhaltung des nächsten Allokationstermins durch den Vermögensverwalter kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Ausführung kommen.

Der Verkauf der im Rahmen der Vermögensverwaltung gehaltenen Vermögenswerte kann aufgrund fehlender Nachfrage, einer besonderen Marktsituation, und/oder aufgrund der Art und Ausgestaltung des Finanzinstruments eingeschränkt sein. Bei der Veräußerung der Anlagewerte kann es u. a. durch Kursschwankungen dazu kommen, dass die Verkaufserlöse ggfs. unter den ursprünglich investierten Summen liegen. Bei kurzfristigem Kapitalbedarf können daher durch den Verkauf Verluste realisiert werden. Auch können die Kurse bis zum nächsten Allokationstermin steigen oder fallen, so dass der Kunde ggfs. beim Kauf einen höheren Betrag aufwenden muss oder beim Verkauf einen niedrigeren Betrag erhält.

Keine Erfolgsgewähr, Vergleichsgröße/ Benchmark
Im Rahmen der Anlagegrundsätze kann mit dem Vermögensverwalter eine Vergleichsgröße (Benchmark) vereinbart werden. Diese Vergleichsgröße stellt nur einen Indikator dar, der es dem Kunden ermöglichen soll, die Leistung des Vermögensverwalters zu bewerten. Der Vermögensverwalter schuldet im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages jedoch weder die Erreichung dieser Vergleichsgröße noch die Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Erfolgs oder steuerlichen Vorteils.

Schwankungen im Musterportfolio außerhalb der Allokationstermine
Im Rahmen der beauftragten standardisierten Vermögensverwaltung wird die Einhaltung der vereinbarten Anlagegrundsätze nur zu bestimmten, im Vorfeld vereinbarten Allokationsterminen gewährleistet. Außerhalb der Überprüfungstermine kann es aufgrund von Marktschwankungen zu Überschreitungen der festgelegten Anlagegrundsätze kommen, da Anpassungen vom Vermögensverwalter i. d. R. erst zum nächsten Allokationstermin vorgenommen werden.

Abweichungen und Änderungen von Einzeldepotwerten
Das Vermögen des Kunden wird ausschließlich standardisiert nach den im Vorfeld festgelegten Anlagegrundsätzen angelegt. Die gewählte Anlagestrategie ist Grundlage des Vermögensverwalters für die Strukturierung des Kundenvermögens. Einzelne Portfoliobestandteile und deren Gewichtung können sich deshalb im Rahmen der gewählten standardisierten Anlagestrategie ändern.

Die Anlagestrategie und die danach erfolgende Gewichtung der Portfoliobestandteile orientiert sich i. d. R. an einem bestimmten Risikomaßstab, der für das Gesamtportfolio des Kunden durchschnittlich einzuhalten ist. Solange der für die jeweilige Anlagestrategie festgelegte Risikomaßstab in Bezug auf das Gesamtportfolio eingehalten ist, können deshalb einzelne Vermögenswerte im Portfolio ggfs. auch ein höheres Risikomaß anstreben.

Portfolioentwicklung
Die Wertentwicklung des Portfolios ist immer abhängig von der Marktentwicklung. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen bezüglich der Vermögensverwaltung oder der Anlagestrategie sind kein verlässlicher Indikator für deren künftige Wertentwicklung. Infolge von Markt-, Devisen-, und Kursänderungen kann es zu Wertschwankungen kommen. Kursverluste bei einzelnen Finanzinstrumenten des für den Kunden verwalteten Portfolios
können die Entwicklung des Gesamtportfolios negativ beeinflussen. Je kürzer der Anlagezeitraum, desto stärker fallen kurzfristige Marktänderungen ins Gewicht.

Einbeziehung Dritter
Der Vermögensverwalter ist i. d. R. berechtigt, sich bei der Auswahl der Finanzinstrumente für die Vermögensverwaltung durch Dritte beraten zu lassen und den von ihm beauftragten Berater jederzeit nach eigenem Ermessen auszutauschen bzw. zu ersetzen. Der Kunde hat daher keine Gewähr, dass der Berater, der zu Beginn der Vermögensverwaltung beauftragt ist, diese Tätigkeit dauerhaft ausübt. Der vom Vermögensverwalter beauftragte
Dritte erhält für seine Tätigkeit einmalige und/oder laufende Provisionszahlungen.

Der Vermögensverwalter bedient sich bei der Anbahnung der Vermögensverwaltungsverträge im Regelfall Dritter (Vermittler, Berater). Diese Dritten erhalten für ihre Tätigkeit einmalige und/oder laufende Provisionszahlungen, so dass für sie ein Anreiz bestehen kann, dem Kunden den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages zu empfehlen.

Kosten/Gebühren
Die im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung, der Depotführung und den Transaktionen anfallenden Gebühren und ggfs. sonstigen vertraglich vereinbarte Kosten und Entgelte, insbesondere die Transaktionskostenpauschale der depotführenden Stelle, können den Gewinn des Kunden mindern, da die Kosten vor Erreichung der Gewinnschwelle erst abgedeckt sein müssen bzw. eventuelle Verluste erhöhen.

Bei geringen Sparplanraten und/oder Einmalanlagen kann sich die Kostenquote überproportional zum Nachteil des Kunden auswirken.

Wir haben die Auswahl, Sie die Wahl

Wenn es um kompetente Beratung bei Vermögensanlagen, Versicherungen, Vorsorge und Finanzierungen geht, sind wir vom Fonds- & VersicherungsShop Ihre richtigen Ansprechpartner. Wir arbeiten für private und gewerbliche Kunden in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung, aber auch bundesweit. Dabei prüfen wir bestehende Absicherungen und Finanzplanungen auf Herz und Nieren und Sie erhalten von uns nach eingehenden Beratungen Lösungsvorschläge für eine langfristige Vorsorgeplanung und eine nachhaltige Optimierung Ihrer Finanzen.

Kontakt

Fonds- & VersicherungsShop
Wolf-D. Hostmann & Martin Kirschner
Gernweg 3
D-82490 Farchant

08821 - 90 89 90

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