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24. Sep 2019

Auch Rentner erhalten PKV-Zuschuss

Auch Rentner erhalten PKV-Zuschuss

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer entfällt bei Renteneintritt zwar der gewohnte Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag. Stattdessen übernimmt aber der gesetzliche Rentenversicherungsträger bis zu 50 % der Kosten. Das gilt auch für ehemals Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer entfällt bei Renteneintritt zwar der gewohnte Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag. Stattdessen übernimmt aber der gesetzliche Rentenversicherungsträger bis zu 50 % der Kosten. Das gilt auch für ehemals Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Wer gesetzliche Rente bezieht und privat krankenversichert ist, erhält vom Rentenversicherungsträger den gleichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag wie jemand, der als Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Die finanzielle Beteiligung am PKV-Beitrag bemisst sich nach der Höhe der Rente, sie ist unabhängig davon, über welches Vermögen man im Ruhestand verfügt. Der Zuschuss beträgt 50 % des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung, der im Jahr 2019 bei 0,9 % liegt. Insgesamt werden also 7,75 % des Rentenzahlbetrags als Zuschuss gezahlt, höchstens aber die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Beispiel: Rolf R. bezieht eine gesetzliche Rente von 1.800 €, seine private Krankenversicherung koset 260 € im Monat. Der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung beträgt 139,50 € (7,75 % von 1.800 €). Der Zuschuss ist auf die Hälfte des PKV-Beitrags begrenzt, Rolf R. bekommt vom Rentenversicherungsträger mit 130 Euro also volle 50 % als PKV-Zuschuss.

Den Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung erhält jeder Bezieher gesetzlicher Rente, unabhängig davon, ob er während des aktiven Arbeitslebens sozialversicherungspflichtig beschäftigt war oder als Selbstständiger freiwillig Rentenbeiträge gezahlt hat. Der Zuschuss muss beantragt werden, er wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist steuerfrei. Einzige Voraussetzung: Der Versicherte wohnt innerhalb der Europäischen Union und sein PKV-Unternehmen unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht bzw. der Aufsicht eines Staates, der Europarecht anwendet. Anspruch auf den PKV-Zuschuss vom Rentenversicherungsträger haben also beispielsweise auch Rentner, die in Spanien oder Italien leben und dort eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Vorsorge / Bild: pasja1000@pixabay)

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