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08. Mär 2016

Auto-Brandstiftung: Wer zahlt den Schaden?

Auto-Brandstiftung: Wer zahlt den Schaden?

Immer wieder zünden Brandstifter Autos an. In den seltensten Fällen werden die Täter ermittelt und für den Schaden haftbar gemacht. Selbst wenn die Brandstifter gefasst werden, sind sie oft finanziell mittellos, so dass eine Schadenersatzklage kaum zum Erfolg führt und man als Eigentümer des abgebrannten Fahrzeugs trotzdem auf den Kosten sitzen bleibt.

Immer wieder zünden Brandstifter Autos an. In den seltensten Fällen werden die Täter ermittelt und für den Schaden haftbar gemacht. Selbst wenn die Brandstifter gefasst werden, sind sie oft finanziell mittellos, so dass eine Schadenersatzklage kaum zum Erfolg führt und man als Eigentümer des abgebrannten Fahrzeugs trotzdem auf den Kosten sitzen bleibt.

Brandschäden am Auto reguliert die Kfz-Kaskoversicherung. Das gilt auch dann, wenn lediglich ein Teilkaskoschutz vereinbart wurde. Bei Brandstiftung springt der Kaskoversicherer finanziell ein, selbst wenn es zum Totalschaden kommt und das Fahrzeug vollständig abbrennt. Nur bei Schäden durch bürgerkriegsähnliche innere Unruhen bräuchte der Versicherer nicht zahlen. Bei Straßenkrawallen mit fliegenden Brandsätzen greift der Kaskoschutz nach Rechtssprechung deutscher Gerichte aber ohne wenn und aber. Je nach Tarifbedingungen erstattet der Kfz-Kaskoversicherer im Schadenfall den Fahrzeug-Neuwert bis zu 6, 12 oder sogar 18 Monate nach der Erstzulassung. Nach dieser Frist wird nur noch der altersabhängige Wiederbeschaffungswert des zerstörten Autos ersetzt. Auch Glasbruch wird von der Teilkasko-Versicherung reguliert, sogar wenn die Scheiben des Fahrzeugs mutwillig durch Schläge, Tritte oder Steinwürfe zerstört werden. Für die meisten anderen Schäden durch Vandalismus zahlt allerdings nur die Vollkaskoversicherung, beispielsweise für Lackkratzer, Beulen im Blech oder absichtlich abgeknickte Antennen.

Wer in der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, trägt im Schadenfall den vorgesehenen Anteil aus eigener Tasche, dafür sind die Versicherungsbeiträge günstiger. Welche Selbstbeteiligung vereinbart ist, kann man dem Versicherungsschein entnehmen. Unser Tipp: Ein guter Vollkaskoschutz ist vor allem für neue Fahrzeuge unverzichtbar. Neben Vandalismus sind dann auch Schäden abgesichert, die man selbst dem eigenen Wagen zufügt, etwa wenn man einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht oder bei rutschiger Straße von der Fahrbahn abkommt.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: beeki@pixabay)

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