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17. Sep 2020

D&O-Police schützt Führungskräfte

D&O-Police schützt Führungskräfte

Vom Vorstand eines DAX-Konzerns bis zum Geschäftsführer eines regionalen Mittelständlers: Immer öfter sind Führungskräfte nach Managementfehlern mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Das kann die Entscheidungsfreude bremsen und dem Unternehmenserfolg schaden. Abhilfe schafft eine passende D[&]O-Versicherung.

Vom Vorstand eines DAX-Konzerns bis zum Geschäftsführer eines regionalen Mittelständlers: Immer öfter sind Führungskräfte nach Managementfehlern mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Das kann die Entscheidungsfreude bremsen und dem Unternehmenserfolg schaden. Abhilfe schafft eine passende D&O-Versicherung (D&O: Directors & Officers).

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte unterliegen der so genannten Organhaftung, für finanzielle Schäden werden sie oft persönlich zur Verantwortung gezogen. Mit einer D&O-Versicherung können Unternehmen ihr Führungspersonal gegen dieses Risiko absichern. Die D&O-Versicherung kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche beispielsweise von Aktionären, Kunden oder Gläubigern auf. Eingeschlossen sind je nach Vertrag auch Schadenersatzansprüche des eigenen Unternehmens gegen den Manager, wenn er die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes" verletzt und der Firma dadurch Schaden zufügt. Beispiel: Der Geschäftsführer eines Maschinenbauers versäumt die fristgerechte Abgabe von Konstruktionsunterlagen an einen Kunden, der Kunde tritt vertragsgemäß vom Kauf zurück, dem Unternehmen entgeht ein hoher Gewinn. Wird dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen, zahlt der Versicherer Schadenersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Das unterscheidet die D&O-Versicherung vom einfachen Managerrechtsschutz, der zwar die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen übernimmt, nicht aber den Schaden selbst.

Die D&O-Versicherung kann als komfortabler Firmenvertrag abgeschlossen werden, dann sind automatisch alle Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte des Unternehmens versichert. Kapitalgesellschaften können auf Wunsch sogar die Haftung Ihrer Aufsichtsräte für Fehler bei der Unternehmenskontrolle absichern. Die Jahresprämie zur D&O-Versicherung bemisst sich in der Regel nach der Bilanzsumme des Unternehmens. Bei einer Bilanzsumme von beispielsweise 20 Millionen Euro gibt es die D&O-Versicherung für den Geschäftsführer bei einer Deckungssumme von 500.000 Euro schon für weniger als 1.000 Euro im Jahr.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: StockSnap@pixabay)

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