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31. Jan 2020

E-Auto versichern: Worauf Sie achten sollten

E-Auto versichern: Worauf Sie achten sollten

Jeder vierte Haushalt will sich in den nächsten zehn Jahren ein Elektroauto zulegen, das zeigen aktuelle Umfragen. Käufer elektrisch betriebener Pkws profitieren von hohen finanziellen  Zuschüssen, der Staat fördert mit attraktiven Steuervorteilen. Worauf sollten Besitzer von E-Autos beim Abschluss der Kfz-Versicherung besonders achten?

Jeder vierte Haushalt will sich in den nächsten zehn Jahren ein Elektroauto zulegen, das zeigen aktuelle Umfragen. Käufer elektrisch betriebener Pkws profitieren von hohen finanziellen  Zuschüssen, der Staat fördert mit attraktiven Steuervorteilen. Worauf sollten Besitzer von E-Autos beim Abschluss der Kfz-Versicherung besonders achten?

Auch für Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb ist nur der Haftpflichtschutz gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko können optional abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag hängt wie bei allen Autos von der Typ- und Regionalklasse ab, in die das Fahrzeug eingestuft wird, außerdem natürlich von der Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Immer mehr Kfz-Versicherer bieten mittlerweile maßgeschneiderte Policen für E-Autos an. Mit das teuerste Bauteil an einem Elektroauto ist der Akku, er sollte deshalb bestmöglich versichert sein. Bietet der Versicherer eine so genannte Allgefahren-Deckung, sind auch Schäden am Akku durch Brand und Bedienungsfehler versichert, außerdem Schäden an der Ladestation oder am Ladekabel. Achtung: Mitversichert sollten auch Schäden sein, die beim Abschleppen am E-Auto entstehen, denn das ist bei einem elektrisch angetriebenen Fahrzeug komplizierter als bei einem Fahrzeug mit klassischem Verbrennungsmotor.

Tipp: Elektroautos werden aktuell mit einer Kaufprämie von bis zu 6.000 Euro gefördert, für Plug-in-Hybride gibt es bis zu 4.500 Euro. Wer bis zum 31.Dezember 2020 ein neues E-Auto zulässt, ist außerdem zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Dienstwagen mit E-Motor oder Hybridantrieb sind vom Gesetzgeber besonders begünstigt. Arbeitnehmer, die ihren E-Dienstwagen auch privat nutzen, brauchen monatlich nur 0,5 Prozent des Listenpreises versteuern. Kostet das E-Auto brutto weniger als 40.000 Euro, sind es sogar nur 0,25 %. Bei Firmenfahrzeugen mit Verbrennungsmotor beträgt diese Pauschale immerhin 1 Prozent.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: stux@pixabay)

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