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Hausratversicherung: Jetzt auf bessere Leistungen umstellen
10.06.2022 11:15

Hausratversicherung: Jetzt auf bessere Leistungen umstellen

Viele Hausratversicherungen schlummern seit Jahren ungeprüft im Versicherungsordner vor sich hin. Achtung: Moderne Verträge bieten oft deutlich mehr Leistung zu vergleichbar günstigen Preisen. Mit der Umstellung Ihrer Hausratversicherung auf aktuelle Konditionen sollten Sie daher nicht zu lange warten.

Ältere Hausratversicherungen sind häufig nicht mehr zeitgemäß. Beispiel Fahrraddiebstahl: Veraltete Tarife zahlen oft nur, wenn der Dieb den abgeschlossenen Keller oder die Garage aufbrechen musste, um an die Beute zu kommen. In modernen Verträgen ist Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen vier Wände und über Nacht mitversichert, wenn das Rad fest angeschlossen war. Beim Thema Diebstahl kommen aktuelle Verträge auch für hochwertige Gartenmöbel auf der Terrasse oder den Wäschetrockner im Gemeinschaftskeller auf, während Altverträge oft nur nach einem Einbruch in die abgeschlossene Wohnung zahlen. Wenn es um Wertsachen geht, ist heute eine Entschädigungshöhe von mindestens 20 Prozent der Versicherungssumme üblich – ältere Hausratversicherungen begrenzen die Höchsterstattung für Uhren, Schmuck oder Bargeld oft auf nur 10 Prozent. Dringend zu empfehlen ist auch die Absicherung von Elementarschäden durch Hochwasser und Starkregen im Rahmen der Hausratversicherung, denn diese Gefahren haben durch den Klimawandel erheblich zugenommen, sind in alten Verträgen aber oft nicht mitversichert.

Hausratversicherungen, die schon vor Jahren abgeschlossen wurden, sehen oft noch die "Einrede grober Fahrlässigkeit" vor. Der Versicherer kann die Leistung dann kürzen, wenn man für einen Schaden mitverantwortlich ist, weil man nicht die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei Abwesenheit ein Fenster versehentlich gekippt lässt und es Langfingern dadurch unnötig leicht macht, in die Wohnung zu gelangen. Solche Missgeschicke können aber jedem passieren, das ist klar. Moderne Hausratversicherungen schließen grobe Fahrlässigkeit deshalb nicht aus dem Deckungsschutz aus und verzichten grundsätzlich auf Leistungskürzungen. Sie wollen Ihre Hausratversicherung jetzt auf moderne und umfassende Bedingungen umstellen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: 2468klaus-cassube@pixabay)

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