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11. Jan 2017

Frostschäden: Diese Versicherungen springen ein

Frostschäden: Diese Versicherungen springen ein

Frostschäden können teuer werden. Wenn Wasserleitungen platzen, sind oft Feuchtigkeitsschäden am Gebäude und an der Wohnungseinrichtung die Folge. Nicht selten müssen Wände aufgemeißelt werden, um die geborstenen Leitungen zu reparieren. Gut, wenn man als Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung und einen Hausratschutz besitzt.

Frostschäden können teuer werden. Wenn Wasserleitungen platzen, sind oft Feuchtigkeitsschäden am Gebäude und an der Wohnungseinrichtung die Folge. Nicht selten müssen Wände aufgemeißelt werden, um die geborstenen Leitungen zu reparieren. Gut, wenn man als Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung und einen Hausratschutz besitzt.

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an der Bausubstanz durch Leitungswasser auf, dazu zählt auch das Tauwasser aus eingefrorenen und geplatzten Leitungen. Zum versicherten Gebäude zählen Mauerwerk, Verputz, Fliesen, fest verlegte Fußbodenbeläge, Sanitärinstallationen und alle anderen fest verbauten Bestandteile, außerdem Nebengebäude und Garagen. Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Wasserschlauch von Wasch- oder Spülmaschine frostbedingt platzt. Nicht unterschätzen sollte man den möglichen Wasserverlust. Wenn große Mengen Leitungswasser unbemerkt auslaufen, geht die Rechnung vom Versorger oft in die tausende Euro. Achten Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung deshalb darauf, dass auch die Kosten für den Wasserverlust ersetzt werden.

Für Schäden an der beweglichen Wohnungseinrichtung durch auftauendes Wasser nach frostbedingten Leitungsbrüchen kommt die Hausratversicherung auf. Versichert sind Möbel, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Bekleidung und andere Wohnungsausstattung. Sowohl für Gebäude- wie auch für Hausratversicherung gilt: Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Gesamtwert entsprechen, sonst zahlt der Versicherer nur anteilig. Im Zweifel sollte man so rasch wie möglich mit dem Versicherungsberater sprechen und den Versicherungsschutz anpassen. Am besten vermeidet man Frostschäden natürlich schon vorab. Wichtig: Bei längerer Abwesenheit die Heizung auf Frostschutz gestellt lassen, Wasserleitungen in unbeheizten Haus- bzw. Außenbereichen vor Frostbeginn entleeren. Eingefrorene Wasserleitungen nicht mit Heizlüftern, Gasheizern oder Wärmestrahlern auftauen: Bei plötzlichem Temperaturanstieg dehnen sich Wasser und Metall unterschiedlich schnell aus, Folge sind oft Spannungsrisse.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: Skitterphoto@pixabay)

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