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14. Feb 2017

Inkassofirmen haben keine Sonderrechte

Inkassofirmen haben keine Sonderrechte

Manche Gläubiger halten sich nicht lange mit dem Eintreiben offener Rechnungen auf und schalten lieber ein Inkassounternehmen ein. Auch wenn einige Inkassofirmen zu zweifelhaften Methoden greifen, um Schuldner zum Zahlen zu bewegen: Sie müssen sich genauso an das Gesetz halten wie jeder andere, der eine Geldforderung durchsetzen will.

Manche Gläubiger halten sich nicht lange mit dem Eintreiben offener Rechnungen auf und schalten lieber ein Inkassounternehmen ein. Auch wenn einige Inkassofirmen zu zweifelhaften Methoden greifen, um Schuldner zum Zahlen zu bewegen: Sie haben keinerlei Sonderrechte und müssen sich genauso an das Gesetz halten wie jeder andere, der eine Geldforderung durchsetzen will.

Inkassobüros benötigen grundsätzlich eine Zulassung des zuständigen Land- oder Amtsgerichts, die auf jedem Anschreiben ausgewiesen sein muss. Als Schuldner sollte man sich von der Inkassofirma außerdem die Bevollmächtigung durch den eigentlichen Gläubiger vorlegen lassen oder - falls die Inkassofirma die Forderung selbst aufgekauft hat - die vom ursprünglichen Gläubiger unterzeichnete Abtretungserklärung. Keinesfalls ein Formular unterschreiben, in dem man seine Zahlungsverpflichtung ausdrücklich anerkennt, denn in diesem Fall hat man kaum noch Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Forderungen zu wehren. Die Kosten für den Inkassoauftrag muss der Schuldner nur bezahlen, wenn der Zahlungstermin abgelaufen ist und der Gläubiger die überfällige Rechnung erfolglos angemahnt hat oder wenn zu festen Terminen vereinbarte Ratenzahlungen nicht geleistet wurden. Die Gebühren der Inkassounternehmen richten sich nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Wichtig: Die Inkassokosten muss der Schuldner nur dann bezahlen, wenn die Firma im Auftrag und mit Vollmacht des Gläubigers handelt. Hat sie die Forderung aufgekauft, wird sie selbst zum Gläubiger und darf für das Beitreiben keine gesonderten Inkassogebühren verlangen.

Niemand muss übrigens Mitarbeiter von Inkassobüros in die Wohnung lassen. Auch Einschüchterungsversuche und Drohungen, Befragungen von Nachbarn oder häufige Anrufe zu nächtlicher Zeit braucht kein Schuldner hinnehmen. Fühlt man sich drangsaliert, reicht oft schon der Hinweis, sich an das Gericht zu wenden, das der Firma die Zulassung erteilt hat, und die Inkassoprofis werden gleich viel freundlicher.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Allgemeines / Bild: stevepb@pixabay)


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