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10. Nov 2024

Kfz-Versicherungen werden teurer: Jetzt vergleichen und sparen

Kfz-Versicherungen werden teurer: Jetzt vergleichen und sparen

Kfz-Versicherungen werden im neuen Jahr deutlich teurer – wenn Sie jetzt vergleichen und wechseln, sparen Sie oft bares Geld. Achtung: Bis zum 30. November muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer eingehen, damit Sie mit Jahresbeginn 2025 zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.

Kfz-Versicherungen werden im neuen Jahr deutlich teurer – wenn Sie jetzt vergleichen und wechseln, sparen Sie oft bares Geld. Achtung: Bis zum 30. November muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer eingehen, damit Sie mit Jahresbeginn 2025 zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.

Ein Vergleich der Kfz-Versicherungsangebote ist jetzt besonders lohnenswert, da viele Versicherer ihre Beiträge aufgrund steigender Kosten für Reparaturen und Ersatzteile stark erhöhen. Das Vertragsjahr in der Kfz-Versicherung entspricht in der Regel dem Kalenderjahr, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Um Ihren alten Vertrag zum 31. Dezember 2024 zu beenden, muss die Kündigung also spätestens bis 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen, andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Eine formlose schriftliche Mitteilung, wie „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung mit Wirkung zum 31. Dezember 2024“, genügt. Geben Sie dabei die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen sowie Ort und Datum an. Die Kündigung kann per Brief oder E-Mail erfolgen, aber um auf Nummer sicher zu gehen, besser die Kündigung als Einwurf-Einschreiben senden und den Eingang vom Versicherer bestätigen lassen. So können Sie den rechtzeitigen Zugang bei Unklarheiten problemlos nachweisen.

Der Preiswettbewerb unter den Kfz-Versicherern ist derzeit besonders intensiv, sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch im Teil- und Vollkaskoschutz. Ältere Verträge werden oft unnötig teuer. Es empfiehlt sich, die Tarife frühzeitig zu vergleichen, um genügend Zeit zu haben, eine neue Police bei einem günstigeren Anbieter abzuschließen und den alten Vertrag fristgerecht bis zum 30. November zu kündigen. Viele Kfz-Versicherer bieten zudem an, die Kündigung des bisherigen Vertrags für Neukunden zu übernehmen, wobei die beim alten Versicherer erreichte Schadenfreiheitsklasse automatisch übernommen wird.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: qimono@pixabay)

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