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11. Apr 2016

Mit Reisegepäckversicherung sorglos in den Urlaub

Mit Reisegepäckversicherung sorglos in den Urlaub

Mit einer Reisegepäckversicherung ist mitgeführtes Hab und Gut auf Reisen finanziell abgesichert. Der Versicherer zahlt bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Reisegepäcks durch Brand, Sturm oder Überschwemmung, aber auch bei Raub und Einbruchdiebstahl. Die Gepäckversicherung gibt es für einzelne Reisen oder als Jahresvertrag für private und geschäftliche Reisen.

Mit einer Reisegepäckversicherung ist mitgeführtes Hab und Gut auf Reisen finanziell abgesichert. Der Versicherer zahlt bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Reisegepäcks durch Brand, Sturm oder Überschwemmung, aber auch bei Raub und Einbruchdiebstahl. Die Gepäckversicherung gibt es für einzelne Reisen oder auch als Jahresvertrag, der Schutz gilt für private wie auch für geschäftliche Reisen. Wichtig: Leistungsstarke Versicherer erstatten auch Ersatzkäufe, wenn das Gepäck verspätet am Reiseziel eintrifft.

Die Reisegepäckversicherung ersetzt alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie Kleidung, Sportausrüstung, Souvenirs, Brillen oder auch Ausweise. Lediglich Bargeld und Kreditkarten sind vom Deckungsschutz ausgenommen. Mitgeführte Fahrräder sind versichert, sofern man sie am Urlaubsort mit einem tauglichen Schloss sichert. Die Erstattung für Elektronik wie Handy, Notebook und Fotoausrüstung ist je nach Anbieter auf einen festen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Foto- und Videoausrüstung muss man je nach Tarifbedingungen in Flugzeug, Bahn und Bus als Handgepäck mitführen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Schadenfall zahlt die Reisegepäckversicherung den Zeitwert des beschädigten, zerstörten oder verloren gegangenen Gepäcks bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Achtung: Die Versicherungssumme muss dem Wert des gesamten Reisegepäcks entsprechen, bei Unterversicherung kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Oft wird in der Police eine Selbstbeteiligung vereinbart, um die Prämie günstig zu halten.

Wer den Abschluss einer Reisegepäckversicherung versäumt hat, kann im Schadenfall versuchen, den Schaden bei seinem Hausratversicherer geltend zu machen. In modernen Hausratversicherungen ist Reisegepäck und anderer Hausrat bis zu drei Monate lang auch außerhalb der heimischen vier Wände bis zu einer bestimmten Höchstsumme versichert. In einfachen Basis-Hausratversicherungen ist der Versicherungsschutz auf Reisen manchmal ausgeschlossen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: stux@pixabay)

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