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27. Okt 2017

Restschuldversicherung: Das sollten Sie wissen

Restschuldversicherung: Das sollten Sie wissen

Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung angeboten. Doch wer braucht die Restschuldversicherung? In welchen Fällen zahlt der Versicherer? Und worauf sollten Sie beim Abschluss unbedingt achten?

Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung angeboten. Doch wer braucht die Restschuldversicherung? In welchen Fällen zahlt der Versicherer? Und worauf sollten Sie beim Abschluss unbedingt achten?

Die Restschuldversicherung wird häufig im Paket zusammen mit einem Kredit angeboten. Auch wenn der Versicherungsbeitrag direkt aus der Darlehenssumme finanziert wird, handelt es sich doch um zwei eigenständige Verträge. Der Restschuldversicherer übernimmt die fälligen Rückzahlungsraten, wenn Sie als Kreditnehmer wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit Ihr Einkommen verlieren und Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Bei Arbeitslosigkeit zahlen die Versicherer ein Jahr lang, selbstverschuldete Kündigungen sind nicht versichert. Im Todesfall tilgt der Versicherer je nach Vereinbarung den größten Teil oder sogar die gesamte noch ausstehende Darlehensschuld, so werden Ihre Hinterbliebenen nicht mit dem laufenden Kredit belastet. Sinnvoll ist eine Restschuldversicherung vor allem bei hohen Krediten wie beispielsweise Baudarlehen, damit die Familie im Ernstfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Laut EU-Recht müssen die Kosten der Restschuldversicherung in Angebot und Kreditvertrag getrennt von der Darlehenstilgung ausgewiesen werden. Macht der Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe, muss er den Beitrag dafür in die effektiven Kosten des Kredits einrechnen und klar ausweisen. Banken dürfen Kredite also nicht mit „4 Prozent Effektivzins“ bewerben, wenn sie vom Antragsteller zwingend eine Restschuldversicherung verlangen und die Gesamtkosten des Kredits dadurch auf 7 Prozent steigen.

Wichtig zu wissen: Eine Restschuldversicherung müssen Sie nicht unbedingt bei derjenigen Bank abschließen, die Ihnen den Kredit gewährt. Verbraucherschützer stellen immer wieder hohe Preisunterschiede fest. Prüfen Sie die Angebote zur Restschuldversicherung deshalb gründlich und vergleichen Sie mit den Konditionen der Bank.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: stevepb@pixabay)


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