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14. Mär 2016

Riester-Vorsorge 2016: So bekommen Sie die vollen Zulagen

Riester-Vorsorge 2016: So bekommen Sie die vollen Zulagen

Mit der Riester-Rente lässt sich auch in Zeiten minimaler Marktzinsen eine attraktive Rendite erzielen, denn Vater Staat beteiligt sich mit hohen Zuschüssen. Die Förderung hängt vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Will man die staatliche Förderung in voller Höhe, muss man sich allerdings an einige Regeln halten.

Mit der Riester-Rente lässt sich auch in Zeiten minimaler Marktzinsen eine attraktive Rendite erzielen, denn Vater Staat beteiligt sich mit hohen Zuschüssen. Die Förderung hängt vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Bis zu 154 Euro jährliche Grundzulage erhält man als Riestersparer persönlich, für jedes Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro Riesterzulage pro Jahr. Junge Leute bis 25 Jahre bekommen beim Abschluss ihres Riestervertrags zusätzlich einen Einmalbonus von 200 Euro. Will man die staatliche Förderung in voller Höhe, muss man sich allerdings an einige Regeln halten.

Wichtig zu wissen: Nur wer inklusive der Zulagen vier Prozent seines Jahresgehalts in seine Riestervorsorge investiert, erhält die maximale Förderung. Spart er weniger, wird der staatliche Zuschuss anteilig gekürzt. Beispiel: Wer 30.000 Euro jährlich brutto verdient und mit zwei nach 2008 geborenen Kindern Anspruch auf 754 Euro Förderung hat, muss insgesamt 1.200 Euro in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Durch die Zulagen beträgt der echte Eigenanteil aber nur 446 Euro, praktisch also nicht einmal nicht einmal 1,5 Prozent des Gehalts. Bei Arbeitnehmern zählen nur die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte, nicht etwa Einkommen aus Vermögen, Mieteinnahmen oder geringfügigen Nebentätigkeiten. Das rentenpflichtige Vorjahreseinkommen lässt sich leicht aus der Jahres-Gehaltsabrechnung ablesen, pflichtversicherte Selbstständige bekommen eine entsprechende Information von der Deutschen Rentenversicherung.

Kleinverdiener müssen als Untergrenze mindestens 60 Euro pro Jahr aus eigener Tasche in ihre Riester-Vorsorge einzahlen, um Anspruch auf die volle Förderung zu erwerben. Dieser Mindestbeitrag gilt auch für Arbeitssuchende ohne Erwerbseinkommen. Auch Ehepartner von Riester-Berechtigten müssen mindestens 60 Euro pro Jahr in ihren Riester-Vertrag investieren, um die vollen Zulagen für ihren Riestervertrag zu erhalten. Für alle, die noch keine Riester-Vorsorge besitzen, gilt: Die staatliche Förderung gibt es für das ganze Jahr 2016, auch wenn man erst im Lauf des Jahres einen Riester-Vertrag abschließt.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: falco@pixabay)

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