Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


30. Jun 2021

Sommerunwetter: Welche Versicherung zahlt?

Sommerunwetter: Welche Versicherung zahlt?

Ein Sturm beschädigt Hausdächer, Starkregen überflutet Keller, Autos werden von umstürzenden Bäumen getroffen: Wie sorgt man richtig gegen Schäden durch Sommerunwetter vor? Mieter sollten sich mit einer Hausratversicherung schützen, Hausbesitzer brauchen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung und bei Schäden an Fahrzeugen zahlt die Kfz-Versicherung.

Ein Sturm beschädigt das Hausdach, Starkregen überflutet den Keller, das Auto wird von einem umstürzenden Baum getroffen: Wie sorgt man richtig gegen Schäden durch Sommerunwetter vor? Mieter sollten sich mit einer Hausratversicherung schützen, Haus- oder Wohnungseigentümer brauchen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Schäden an Fahrzeugen zahlt die Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Gebäudeschäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag. Sturmschäden werden ab Windstärke 8 (62 km/h) anerkannt. In der Basisversion der Gebäudeversicherung nicht eingeschlossen sind Überschwemmungen oder Erdrutsche, die im Zusatzbaustein "Elementarschäden" gesondert mitversichert werden müssen. Versicherer können die Deckung von Elementarschäden allerdings ablehnen, wenn das Risiko zu hoch ist - etwa wenn das Gebäude an einem Gewässer steht, das öfter über die Ufer tritt. Die Wohnungseinrichtung lässt sich mit einer Hausratversicherung gegen Unwetterschäden schützen. Hausratversichert sind Einrichtungsgegenstände, technische Geräte, Kleidung und vieles mehr. Anders als die Gebäudeversicherung ist guter Hausratschutz nicht nur für Eigentümer wichtig, sondern auch für Mieter, die im Ernstfall nicht auf Unwetterschäden an Ihrem Hausrat sitzen bleiben wollen. Sturm- und Hagelschäden am eigenen Fahrzeug werden von der Kfz-Kaskoversicherung ersetzt, das gilt auch für Hochwasserschäden. Wer seinen Wagen allerdings an einem hochwassergefährdeten Flussufer oder in einer Talsenke abstellt, obwohl Starkregen angekündigt ist, muss damit rechnen, dass die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt wird.

Für alle Unwetterschäden gilt: Den Versicherer sofort informieren, Sachschäden am besten mit Fotos dokumentieren und per Email zuschicken. Sind Quittungen nicht mehr vorhanden, hilft zumindest der ungefähre Neupreis und der Kaufzeitpunkt. Beschädigte oder zerstörte Gegenstände nicht voreilig wegwerfen, damit der Versicherer den Schaden begutachten kann. Tipp: Durch den Klimawandel werden Unwetterschäden weiter zunehmen, warnen Experten, guter Versicherungsschutz wird deshalb immer wichtiger.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: nickgesell@pixabay)

Zurück



Wir haben die Auswahl, Sie die Wahl

Wenn es um kompetente Beratung bei Vermögensanlagen, Versicherungen, Vorsorge und Finanzierungen geht, sind wir vom Fonds- & VersicherungsShop Ihre richtigen Ansprechpartner. Wir arbeiten für private und gewerbliche Kunden in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung, aber auch bundesweit. Dabei prüfen wir bestehende Absicherungen und Finanzplanungen auf Herz und Nieren und Sie erhalten von uns nach eingehenden Beratungen Lösungsvorschläge für eine langfristige Vorsorgeplanung und eine nachhaltige Optimierung Ihrer Finanzen.

Kontakt

Fonds- & VersicherungsShop
Wolf-D. Hostmann & Martin Kirschner
Gernweg 3
D-82490 Farchant

08821 - 90 89 90

08821 - 90 89 92

Social Media

Besuchen Sie auch unser Profil in den sozialen Netzwerken