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09. Aug 2016

Was tun bei Streit mit dem Arzt?

Was tun bei Streit mit dem Arzt?

Diagnosefehler, Falschbehandlung, schlecht sitzender Zahnersatz: Nicht jeder ist mit der Arbeit seines Arztes zufrieden. Oft kommt es zum Rechtsstreit um Schmerzensgeld und Schadenersatz. Als betroffener Patient sind Sie mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite.

Diagnosefehler, Falschbehandlung, schlecht sitzender Zahnersatz: Nicht jeder ist mit der Arbeit seines Arztes zufrieden. Oft kommt es zum Rechtsstreit um Schmerzensgeld und Schadenersatz. Als betroffener Patient sind Sie mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite.

Bereits im Vorfeld der Behandlung haben Sie ein Recht auf Aufklärung über die aktuelle Diagnose, über die Therapiemöglichkeiten und über die damit verbundenen Risiken. Das sollte immer in einem ausführlichen Beratungsgespräch geschehen - schriftliche Informationen werden von manchen Ärzten verteilt, ersetzen aber die persönliche Beratung nicht. Auch über die erforderliche Nachsorge der verschiedenen Behandlungsoptionen muss der Arzt informieren. Er muss, sofern es um eine größere Behandlung geht, dem Patienten genug Zeit lassen, um sich bei seiner Krankenkasse über Kosten und medizinische Aspekte beraten zu lassen oder eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Oft ist aber nicht die Beratung, sonders das mangelhafte Behandlungsergebnis Grund für die Auseinandersetzung zwischen Patient und Arzt. Zwar können Sie sich im Streitfall an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wenden, nicht immer kommt es allerdings zu einer Einigung.

Wollen Sie sich als Patient nach einer nachweislich schlechten Behandlung nicht mehr von einem bestimmten Arzt behandeln lassen, dürfen Sie den Behandlungsvertrag nach § 628 BGB wegen Vertrauensverlustes fristlos kündigen und gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen. Allerdings sind Sie im Streitfall in der Pflicht, behauptete Beratungs- oder Behandlungsfehler zu beweisen. Bei Rechtstreitigkeiten zwischen Arzt und Patient gibt das Gericht im Regelfall ein Sachverständigengutachten in Auftrag, entsprechend teuer ist die Auseinandersetzung oft. Gut deshalb, wenn Sie im Ernstfall rechtsschutzversichert sind. Der Versicherer berät Sie auch telefonisch und vermittelt Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Arzt einen erfahrenen Fachanwalt in Ihrer Nähe.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: valelopardo@pixabay)



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